Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CG-Freizeit GmbH & Co KG
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der CG-Freizeit GmbH & Co KG (nachfolgend CG-Freizeit) mit ihren Kunden, soweit nicht individuelle Vereinbarungen getroffen wurden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die CG-Freizeit hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich eine Differenzierung vorgenommen wird. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass diese nochmals auf sie hingewiesen werden müssen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Die Darstellung der Produkte auf der Website, in Katalogen oder anderen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch die CG-Freizeit zustande. Dies kann durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der Ware erfolgen.
2.2. Der Kunde ist an seine Bestellung für eine Frist von 14 Tagen gebunden. Bei sofort verfügbaren Fahrzeugen und Waren beträgt die Bindungsfrist 7 Tage.
2.3. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der CG-Freizeit.
3. Preise, Preisänderungen und Zahlungsbedingungen
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
3.2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Die CG-Freizeit ist danach berechtigt, bei einer Änderung der Löhne und/oder Beschaffungs- bzw. Materialkosten den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerung oder der Kostensenkungen zu ändern. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 5 % des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises, so hat der Kunde das Recht, binnen 14 Tagen ab Mitteilung der Preisanpassung vom Vertrag zurückzutreten.
3.3. Sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen und sich die gesetzlichen Mehrwertsteuersätze ändern, ist die CG-Freizeit berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen. Eine Rücktrittsmöglichkeit des Kunden besteht in diesem Fall nicht.
3.4. Soweit nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, sind Kaufpreis, Mietpreis oder Werklohn sowie die Preise für Nebenleistungen bei Übergabe des Leistungsgegenstandes und Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig.
3.5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Lieferung und Lieferverzug
4.1. Liefertermine und Lieferfristen für Warenlieferungen verstehen sich als circa-Fristen; es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart worden. Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss.
4.2. Setzt die Einhaltung der Lieferfristen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung der CG-Freizeit durch ihren Vorlieferanten voraussetzen, informiert die CG-Freizeit den Kunden hierüber bei Vertragsschluss. Die CG-Freizeit übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Verzögerungen, die durch die Vorlieferanten verursacht werden, sofern sie nachweist, dass er alle zumutbaren Maßnahmen zur Sicherstellung der Belieferung getroffen hat. Bei Verzögerungen wird die CG-Freizeit den Kunden unverzüglich informieren und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung mitteilen. In einem solchen Fall verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Sollte eine Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist weiterhin nicht möglich sein, sind sowohl der Kunde als auch die CG-Freizeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3. Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, sind Terminangaben für Werkleistungen als voraussichtliche Fertigstellungstermine zu verstehen. Diese können aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. versteckte Schäden, Lieferengpässe bei Ersatzteilen) von der tatsächlichen Fertigstellung abweichen. Die CG-Freizeit informiert den Kunden unverzüglich, sollten sich Verzögerungen abzeichnen. Dabei ist ein neue voraussichtlicher Fertigstellungstermin nennen. Bei Überschreitung eines verbindlichen Fertigstellungstermins hat der Kunde das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen.
4.4. Im Falle von höherer Gewalt, die die CG-Freizeit an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindert, ist sie berechtigt, die Termine angemessen zu verschieben. Höhere Gewalt liegt insbesondere vor bei Naturkatastrophen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Pandemien oder anderen unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignissen. Der Kunde wird unverzüglich über den Eintritt solcher Umstände informiert. In diesen Fällen ist die CG-Freizeit von jeglicher Haftung befreit, sofern das Ereignis unvorhersehbar und nicht zu vertreten ist.
5. Abnahme
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, den Leistungsgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz für die Nichtabnahme eines Kaufgegenstandes, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Kunde nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
5.2. Sollte der Kunde nach der Montage eines gekauften Dachzeltes den Kauf rückgängig machen wollen, werden ihm die Montage- und Demontagekosten nach Zeitaufwand entsprechend der üblichen Stundensätze der CG-Freizeit in Rechnung gestellt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller weiteren Forderungen aus dem Kaufvertrag Eigentum der CG-Freizeit. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der CG-Freizeit zu. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und angemessen zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde die CG-Freizeit unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die CG-Freizeit nach erfolgloser Fristsetzung zum Rücktritt und zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt.
6.2. Die aus einer Veräußerung des Vorbehaltsgutes entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an die CG-Freizeit ab. Die CG-Freizeit nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunde erwirbt die CG-Freizeit das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren.
7. Vermietung von Campingartikeln, Wohnwagen, Wohnmobilen und Anhängern
7.1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich auf Basis eines gesonderten Mietvertrages. Im Fall der Vermietung von Fahrzeugen muss der Mieter und weitere Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein und über einen gültigen Führerschein verfügen. Weitere Fahrer müssen vorher abgemeldet und von der CG-Freizeit schriftlich bestätigt werden.
7.2. Der vereinbarte Mietpreis und die Kaution sind bei Übergabe der Mietsache zur Zahlung fällig. Eine Kaution in vereinbarter Höhe ist bei Übernahme des Mietobjekts zu hinterlegen.
7.3. Bei Rücktritt des Mieters kann die CG-Freizeit ihm die folgenden Stornogebühren in Rechnung stellen:
• bis 50 Tage vor Mietbeginn: 15% des Mietpreises
• 49 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
• weniger als 15 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
Dem Mieter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden als die vereinbarte Stornogebühr entstanden ist. In diesem Fall ist die Stornogebühr entsprechend anzupassen.
7.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und alle Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der CG-Freizeit gestattet.
7.5. Sollte der Kunde den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Rückgabetermin wieder aushändigen, ist die CG-Freizeit berechtigt, für jeden begonnenen Tag der Verzögerung eine Entschädigung in Höhe des vereinbarten Mietpreises zu verlangen. Die CG-Freizeit behält sich das Recht vor, weitergehenden Schaden geltend zu machen, wenn dieser nachweislich durch die Terminüberschreitung entstanden ist (z.B. wenn ein nachfolgender Mieter wegen der verspäteten Rückgabe des Mietgegenstandes diesen nicht übernehmen kann).
7.6. Die CG-Freizeit haftet für Mängel der Mietsache, die bereits bei Übergabe vorhanden waren und die Nutzung erheblich beeinträchtigen. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die CG-Freizeit hat den Mangel arglistig verschwiegen.
8. Werkstattleistungen
8.1. Die Durchführung von Werkstattleistungen erfolgt nach den Vorgaben des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen und von ihm bereitgestellten Materialien der CG-Freizeit zur Verfügung gestellt werden, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlich sind.
8.2. Die CG-Freizeit haftet für Mängel der Werkstattleistung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung der CG-Freizeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
9. Haftung und Gewährleistung
9.1. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre. Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, den die CG-Freizeit arglistig verschwiegen hat.
9.2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung der CG-Freizeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die Haftung der CG-Freizeit für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, bleibt unberührt. Eine Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.3. Bei Verwendung von durch den Kunden bereitgestellten Komponenten, wie etwa Dachgepäckträger für Dachzelte, übernimmt die CG-Freizeit keine Haftung für deren Eignung oder Sicherheit. Die Garantie und Haftung für die verkaufte Ware erlischt, sofern Mängel auf diese kundenseitig bereitgestellten Teile zurückzuführen sind.
10. Transportschäden
10.1. Im Fall des Warenversands ist bei Wareneingang die Verpackung durch den Kunden auf ihre Unversehrtheit hin überprüfen. Sollte die Verpackung beschädigt, in schlechtem Zustand oder geöffnet sein, muss dies auf dem Lieferschein vermerkt werden, und die Warenannahme erfolgt “unter Vorbehalt”.
10.2. Der Kunde nimmt in diesem Fall unverzüglich Kontakt zum Verkäufer auf, damit dieser seine Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen kann. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat jedoch für die gesetzlichen Ansprüche eines Verbrauchers und deren Durchsetzung, insbesondere für seine Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen.
10.3. Für Unternehmer gilt hiervon abweichend, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn übergeht, sobald die CG-Freizeit die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.
11. Anzeige- und Rügepflicht
Für Unternehmer gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Die gelieferte Ware gilt danach als genehmigt, wenn der CG-Freizeit ein Mangel nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung eines Mangels, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war, angezeigt werden. Dies gilt nicht, falls die CG-Freizeit einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Die CG-Freizeit behält sich das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung vor.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher /Widerrufsbelehrung
12.1. Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und der Vertrag als Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde (§ 312b BGB), hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsbelehrung der CG-Freizeit und ein Formular zur Erklärung des Widerrufs finden sich unter https://www.cg-freizeit.de/...
12.2. Es gelten die Ausschlussgründe für ein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 BGB. Danach besteht unter anderem bei folgenden Verträgen kein Widerrufsrecht:
12.2.1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
12.2.2. Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen, Lieferung von Speisen und Getränken sowie über die Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
12.3. Die Widerrufsfrist beginnt im Fall von Kaufverträgen ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.
12.4. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
12.5. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Im Fall der Beauftragung eines Spediteurs können sich Kosten für die Rücksendung je nach Größe und Gewicht der Waren von bis zu EUR 250,00 ergeben. Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
13. Datenschutz
13.1. Die Gesellschaft hat ihre Datenschutzerklärung unter folgenden Link zur Verfügung gestellt: https://www.cg-freizeit.de/...
13.2. Die Gesellschaft verarbeitet und speichert personenbezogene Daten insbesondere, soweit dies für die Anbahnung und Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist, die Verarbeitung der Wahrung ihrer berechtigten Interessen dient oder die Verarbeitung zur Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen erforderlich ist.
14. Gerichtsstand
14.1. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der CG-Freizeit. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14.2. Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gilt für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der gesetzliche Gerichtsstand. Der Verbraucher kann Klagen entweder an seinem Wohnsitzgericht oder am Sitz des Unternehmens erheben.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Elektronische Mitteilungen, die den Zugangsnachweis ermöglichen, gelten ebenfalls als Schriftform.
15.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.